Durch die Bestandsbuchverordnung sind Sie dazu verpflichtet, Aufzeichnungen
über Behandlungen Ihrer Tiere vorzunehmen.
Sie können für jedes Tier tierärztliche Behandlungen erfassen.
Anschließend kann ein Ausdruck für das Bestandsbuch erstellt werden.
Bei Behandlungen mit Wartezeit wird zusätzlich in den
aktuellen Hinweisen ein Warnhinweis ausgegeben,
solange die Wartezeit besteht.
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